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   OLG Köln, 03.08.2011 - I-5 U 81/11   

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https://dejure.org/2011,26102
OLG Köln, 03.08.2011 - I-5 U 81/11 (https://dejure.org/2011,26102)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.08.2011 - I-5 U 81/11 (https://dejure.org/2011,26102)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. August 2011 - I-5 U 81/11 (https://dejure.org/2011,26102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; ZPO § 286
    Anforderungen an den Kausalitätsnachweis bei behauptetem Impfschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität zwischen einer Impfung und behaupteten neurologischen Auffälligkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2011 - 5 U 81/11
    Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern vielmehr muss eine "gute Möglichkeit" des Zusammenhangs bestehen, die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 12.12.1995 und 10.11.1993, 9 RV 17/94 und 9/9a RV 41/92 = SozR 3-3200 § 81 Nrn.13 und 9).
  • LG Aachen, 16.03.2011 - 11 O 296/10

    Anforderungen an die Erbringung eines kausalen Nachweises für das Auftreten

    Auszug aus OLG Köln, 03.08.2011 - 5 U 81/11
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 296/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 368/11

    Haftung des Arztes für Impfschäden

    dd) Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht auch angenommen, dass die Klägerin die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen der behaupteten Aufklärungspflichtverletzung und dem Schaden trägt, wobei sich das Beweismaß nach § 286 ZPO richtet (OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn. 4; KG Berlin VersR 2002, 438 ff. Rn. 28; OLG Stuttgart MedR 2000, 35 ff. Rn 38, jeweils zitiert nach juris).

    Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern vielmehr muss eine gute Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann (OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn. 4 m. w. N., zitiert nach juris).

    Entgegen der von ihr unter Berufung auf eine Entscheidung des Thüringer OLG (Urt. v. 03.12.1997 - 4 U 687/97 - MDR 1998, 536 ff. Rn. 22 f., zit. nach juris) vertretenen Auffassung setzt eine Haftung des Arztes nämlich auch bei einer ohne wirksame Einwilligung des Patienten durchgeführten Behandlung einen Gesundheitsschaden voraus (so BGHZ 176, 342 ff. Rn. 19 f.; OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn.6, jeweils zit. nach juris).

    Diese würde jedoch die Bagatellschwelle nicht überschreiten, so dass auch aus diesem Grund ein Schmerzensgeldanspruch nicht gegeben wäre (OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2011 - I-5 U 81/11 - VersR 2012, 1178 f. Rn. 6, zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2024 - 8 U 102/22
    Das im sozialgerichtlichen Verfahren erforderliche Beweismaß entspricht nicht dem der ZPO (Martis-Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., A 2204; OLG Köln, Beschluss vom 03.08.2011 - 5 U 81/11 -, Rn. 4 ff. juris).
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